Bild: Renewa Newsletter Anmeldung

Kostenlose Fördermittelberatung für energetische Sanierung

Kontakt aufnehmen

Heizung sanieren - Kosten, Förderung und Energieberater

Von Jens Piasecki
Bild: Eine Heizung nach der Sanierung
Wann benötigen Sie eine neue Heizung?

Wer heutzutage seine Heizung sanieren will oder muss, steht vor einer Vielzahl von Fragen: Wann muss oder sollte ich die Heizung auszutauschen und welcher Heizungstyp soll sie ersetzen? Welche zusätzlichen Funktionen sind eventuell sinnvoll und vor allem: Was kostet eine neue Heizung und erhalte ich dafür eine Förderung vom Staat?

Antworten auf diese Fragen wollen wir Ihnen im folgenden Artikel geben. Außerdem können Sie mehr darüber erfahren, wo Sie eine fachkundige, unabhängige Beratung sowie einen seriösen Handwerker finden und welche Förderungen Ihnen ggf. zur Verfügung stehen.


Inhalte auf dieser Seite


    Neue Heizung mit RENEWA finden

    RENEWA ist seit vielen Jahren sehr erfolgreich im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig. Dadurch können wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, wenn es darum geht, Sie bei der Modernisierung der Heizung zu beraten, diese zu organisieren sowie begleitend und prüfend durchzuführen. Außerdem kennen sich unsere Mitarbeiter bestens aus, wenn es darum geht die passende Förderung für eine neue Heizung zu finden und zu beantragen.

    Bei uns bekommen Sie eine unabhängige Energieberatung. Diese kann sogar mit dem Programm KfW 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst werden (BEG EM; Fachplanung und Baubegleitung). Und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet dafür mit der BEG EM für Fachplanung und Baubegleitung sowie der Bundesförderung für Energieberatung gleich zwei Förderungen an. Zudem finden wir für Sie geprüfte Handwerksbetriebe aus unserem Partner-Netzwerk, mit denen wir schon seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.

    Und: Wir übernehmen die Beantragung aller möglichen Fördergelder für Sie, wenn Sie dies wünschen. Dafür stehen Ihnen unsere dena-zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zur Seite, die als speziell geschulte Energieberater verpflichtend eingebunden werden müssen, um eine Förderung bekommen zu können.

    Mit unserem neuen Heizungspaket von RENEWA kümmern wir von RENEWA uns darum, dass Ihre Heizung möglichst effizient läuft. Dazu helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Fördermittel für Ihre neue Heizungsanlage zu bekommen.


    Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


    Heizungsgesetz: GEG-Änderungen 2024

    • Neu verbaute Heizungen müssen in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
    • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, regelt die kommunale Wärmeplanung. Spätestens aber 2028 gilt die 65-Prozent-Regelung für alle neu verbauten Heizungen bundesweit.
    • Um die Anforderung von 65 Prozent zu erfüllen, dürfen Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen oder Biomasseheizungen eingesetzt werden.
    • Gasheizungen sind erlaubt, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben werden, eine Förderung für Gasheizung gibt es nicht.
    • Um Förderung für den Heizungstausch zu erhalten, muss zunächst ein Handwerkervertrag unterschrieben werden. 
    • Nach Förderzusage muss die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

    Überlegungen zur Heizungs-Modernisierung

    Bild: Ein Heizungsmonteur während der Arbeit
    Eine Modernisierung der Heizung hat viele Vorteile

    Laut Statistik gibt es in Deutschland derzeit ca. 20 Millionen Heizungen. Diese sind größtenteils veraltet und arbeiten auf Basis fossiler Energieträger, also Gas und Öl. Alte Konstanttemperaturkessel mit einem Alter von mehr als 30 Jahren müssen laut Gesetz ohnehin ausgetauscht werden, sofern das damit beheizte Gebäude nicht schon vor dem 01.02.2002 vom jetzigen Besitzer bewohnt wurde. Ansonsten dürfen Sie Ihre Öl- oder Gasheizung auch noch weiter betreiben und reparieren, falls diese kaputtgeht.

    Öl- und Gasheizungen noch sinnvoll?

    Aber auch Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, vor allem Öl- und Gasheizungen, sollten ausgetauscht werden. Ihr Austausch lohnt sich in jedem Fall, da Öl und Gas künftig teurer werden. Außerdem sind Öl und Gas Anfang 2021 mit einer CO2-Steuer belegt worden, die sich in Intervallen weiter erhöht und die Betriebskosten über die Jahre nochmals deutlich steigen lassen wird. Im Gegenzug soll Strom billiger werden. Zudem werden Gas-Brennwertheizungen seit 2022 nicht mehr gefördert, selbst wenn sie als Hybridheizung oder im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung installiert werden.

    Aber: Gas- und Ölheizungen dürfen auch nach 2024 und vor in Krafttreten der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, solange sie ab 2029 zu 15 Prozent mit Biogas, grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden, ab 2035 dann zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent. 

    Extra Förderung für den Tausch fossiler Heizungen

      Öl- und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Stattdessen erhält man einen Förderbonus, wenn man seine alte, fossil betriebene Heizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien tauscht. 

      Heizungstausch: Empfehlung

      Wärmepumpen sind zu empfehlen, wenn das Gebäude bereits gut gedämmt ist. Sie können zudem auch mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage gespeist werden, sodass sich eine solche Anlage in wenigen Jahren amortisiert. Für schlecht gedämmte Altbauten sind sie jedoch nicht gut geeignet. Hier ist eher eine Holzheizung, vor allem in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage, zu empfehlen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Heizung am besten für Ihre Sanierung geeignet ist, wenden Sie sich an unsere RENEWA-Berater. Wir helfen Ihnen gerne und beantragen darüber hinaus auch die bestmögliche Förderung für Sie.

      Neue Heizung oder lieber eine Dämmung?

      Bevor man seine alte Heizung modernisieren lässt, sollte erst einmal geprüft werden, in welchem Allgemeinzustand sich das betreffende Gebäude befindet. Es ist sehr wichtig, auf die richtige „Sanierungsreihenfolge“ zu achten. Saniert man die Heizung, bevor das Gebäude gedämmt wird, kann es passieren, dass die Heizung überdimensioniert ist, nicht richtig ausgelastet wird und ihr Sparpotenzial ungenutzt verpufft. Die Folge sind finanzielle Verluste. Allerdings lässt sich dieses Szenario auch nicht verallgemeinern.

      Letztlich ist die Frage, ob man sich lieber erst eine Dämmung oder eine Heizung zulegt, immer auch vom individuellen Fall abhängig. Sollten Sie bereits wissen, dass Sie auf keinen Fall dämmen, dann ist die Modernisierung der Heizung der richtige Schritt. Wenn Sie sich dagegen unsicher sind, ob Sie für Ihr Eigenheim lieber erst eine Dämmung oder eine neue Heizung anschaffen sollen, nutzen Sie unser Angebotsformular und nehmen Sie Kontakt mit RENEWA auf. Unsere Berater helfen Ihnen in beiden Fällen gerne und beraten Sie dazu individuell und unabhängig.


      Alle Heizungen samt Kosten im Vergleich

      Bild: Eine Fußbodenheizung im Eigenheim
      Eine Fußbodenheizung im Eigenheim

      Der derzeitige Markt bietet eine Vielzahl verschiedener Heizungen und Bauarten. Hier den Überblick zu behalten, ist für Laien oftmals schwierig. Im Wesentlichen gibt es zwei Gruppen von Heizungen - solche auf Basis fossiler Energieträger und solche auf Basis erneuerbarer Energien.

      Gas- und Ölheizungen

      Zur ersten Gruppe gehören Gasheizungen und Ölheizungen, die sich wiederum in Brennwert-, Niedertemperatur- und Konstanttemperaturkessel unterscheiden lassen. Dabei sind Brennwertkessel sehr sparsame Heizungen, während die Niedertemperaturtechnik zwar schon sparsamer als Konstanttemperaturkessel, aber im Vergleich zur Brennwerttechnik klar veraltet ist.

      Seit 2024 ist jedoch klar: Heizungen auf Basis fossiler Energieträger stehen vor dem Aus. In Zukunft müssen nach und nach alle Heizungen in Deutschland zu 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Ab 2040 will man bei der Wärmegewinnung komplett auf fossile Energie verzichten. 

      Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien

      Zu den Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energieträgern gehören dagegen die Wärmepumpen und Holzheizungen bzw. Biomasseheizungen, für die es auch Förderung gibt. Außerdem zählt die Solarthermie dazu. Hinzu kommen noch Nischenprodukte wie z. B. die Brennstoffzellenheizung, die ebenfalls staatlich gefördert wird - mehr zur Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen finden Sie hier

      Anschaffungskosten: Überblick

      In der Tabelle unten finden Sie einen Überblick inklusive Anschaffungskosten mit Montage.

      HeizungsartBauartBrennstoff-Kosten / kWhKosten (inkl. Installation)
      GasheizungBrennwerttechnik6,43 Cent7.000 - 9.000 €
      ÖlheizungBrennwerttechnik6,43 Cent7.000 - 10.000 €
      Gas-BrennwertthermeBrennwerttechnik6,43 Cent3.500 - 5.000 €
      WärmepumpeLuft-Wasser21 Centca. 15.000 €
      WärmepumpeSole-Wasser21 Cent17.000 - 25.000 €
      WärmepumpeWasser-Wasser21 Cent25.000 - 30.000 €
      WärmepumpeLuft-Luft21 Centca. 15.000 €
      PelletheizungBrennwerttechnik5,63 Cent17.000 - 20.000 €
      HackschnitzelheizungBrennwerttechnik3,10 Cent17.000 - 25.000 €
      ScheitholzvergaserBrennwerttechnik3,22 Cent10.000 - 16.000 €
      Elektroheizungdezentral22 Cent5.000 - 8.000 €
      Infrarotheizungdezentral22 Cent5.000 - 8.000 €
      Fernwärmezentraler Hausanschluss8,3 Centca. 6.000 €
      BHKWKraft-Wärme-Kopplung3,10 - 6,43 Cent20.000 - 40.000 €
      BrennstoffzelleKraft-Wärme-Kopplung6,43 Cent25.000 - 40.000 €
      Solarthermie WWWarmwasserunterstützungkeine4.000 - 6.000 €
      Solarthermie HUHeizungsunterstützungkeine8.000 - 10.000 €

      Welche neue Heizung im Altbau oder Neubau?

      Wer in die oben stehende Tabelle schaut, mag denken, dass die billigste Heizung genau die richtige ist. So einfach ist es allerdings nicht. Es gibt große Unterschiede zwischen Altbauten und Neubauten. So unterliegen Neubauten hinsichtlich der energetischen Standards den komplexen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - vormals der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese haben auch Einfluss auf die Auswahl der Heizung, da bei Nichtbeachtung der Vorgaben des GEG Bußgelder drohen.

      Im Altbau sind die Vorschriften zwar weniger streng, dafür spielt der energetische Zustand, sprich die Dämmung der Immobilie, eine erhebliche Rolle bei der Auswahl der Heizung. Wer hier die falsche Entscheidung trifft, zahlt die nächsten 15 bis 20 Jahre darauf. Daher ist eine fachkundige Beratung unbedingt zu empfehlen. RENEWA kann Ihnen auch in dieser Frage mit einem umfangreichen Erfahrungsschatz individuell beratend zur Seite stehen. Ansonsten gilt für Neubauten und gut gedämmte Bestandsbauten, dass eine Wärmepumpe meist die beste Lösung ist.


      Wir beraten Sie gerne kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.


      Förderung für Heizungen

      Um bei der Bevölkerung noch mehr Anreize zur energetischen Sanierung von Bestandsbauten und zum Bau effizienter Neubauten zu schaffen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Förderung für die Modernisierung alter Heizungen in der BEG neu zusammengefasst, neu strukturiert und teilweise erhöht. Die wichtigsten Förderinstitute des BMWi sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

      Dabei vergibt seit 2024 die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen der BEG EM für Einzelmaßnahmen im Bestandsbau Zuschüsse für Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Bis 2024 war das BAFA dafür zuständig. Dazu gehören Holzheizungen, Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen. Außerdem gibt es diverse Boni u. a. für den Austausch alter Heizungen. Bis 2022 stellte der Kredit 262 der KfW eine Alternative zum Zuschuss dar. Diese Förderung wurde jedoch eingestellt.

      Es gibt aber noch weitere Förderungen wie regionale Förderprogramme oder die Möglichkeit, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich abzusetzen. Dabei sind die Fördergelder an Bedingungen geknüpft, die ähnlich den Vorschriften des GEG (früher EnEV) sehr komplex sind. Da RENEWA auf die Energieberatung spezialisiert ist, verfügen wir über jahrelange Erfahrungen mit den verschiedenen Förderinstitutionen und der Beantragung von Fördergeldern und können auf Wunsch die komplette Organisation für Sie übernehmen. Nutzen Sie unser Kontaktformular - unsere Energieberater helfen Ihnen gerne.

      Ein Beispiel: Frau T. aus Dortmund hat RENEWA im Rahmen einer Haussanierung mit dem Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue beauftragt. Die Wahl fiel auf eine Pelletheizung, die inklusive Installation, einem 500 Liter Pufferspeicher, Pelletlager und einer Saugzuführung für die Pellets 18.089 Euro gekostet hat. Dabei wurden bei der Errichtung des Pelletlagers einige Arbeiten in Eigenleistung erbracht.

      Die restliche Installation wurde vom örtlichen RENEWA-Fachpartner erbracht. Die Auszahlung der BAFA-Förderung in Höhe von 4.800 Euro hat RENEWA beantragt, sodass es hier keinerlei Probleme für Frau T. gab. Frau T.: „Wir sind mit allem bisher sehr zufrieden.” Und: „Das mit der Förderung haben wir problemlos über RENEWA abwickeln können. In der Summe mehrere tausend Euro.” Hinweis: Beachten Sie, dass sich die Förderungen zuletzt im Januar 2024 geändert haben und wir reale Beispiele nicht anpassen.

      Heizung Förderprogramm Förderung
      Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" BEG EM:
      KfW (Zuschuss)
      Seit 2022 werden mit Gas betriebene Heizungen nicht mehr gefördert
      Hybridheizung aus Gas-Brennwert und EE*-Heizung Seit 2022 werden mit Gas betriebene Heizungen nicht mehr gefördert
      Luft-Wasser-Wärmepumpe mindestens 35 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten (Grundförderung + Effizienzbonus) bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Sole-Wasser-Wärmepumpe mindestens 35 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten (Grundförderung + Effizienzbonus) bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Wasser-Wasser-Wärmepumpe mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Luft-Luft-Wärmepumpe mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Pelletheizung mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 23.500 € **
      Hackschnitzelheizung mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 23.500 € **
      Scheitholzvergaser mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 23.500 € **
      Elektroheizung n / a keine
      Infrarotheizung n / a keine
      Fernwärme BEG EM:
      KfW (Zuschuss)
      mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      BHKW*** KfW mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Brennstoffzelle KfW  mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      Solarthermie BEG EM:
      KfW (Zuschuss)
      mindestens 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Kreditsumme von höchstens 30.000 €, bis zu 21.000 €
      iSFP***-Bonus (+ 5 %) BEG EM:
      BAFA (Zuschuss)
      Dieser Bonus wurde 2022 für Heizungen eingestellt

      * Erneuerbare Energien; ** 2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) bei: Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub; *** Wenn zu 100 % mit grünem Gas betrieben; **** Den iSFP-Bonus erhält man, wenn die Installation der jeweiligen Heizung zuvor Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eines Energieberaters war; ***** für Holzheizung mit besonders niedrigen Feinstaubemissionen

      Alle Boni in der Übersicht

      Beim Austausch Ihrer Heizungsanlage stehen Ihnen verschiedene Boni zur Verfügung, die Ihnen finanzielle Unterstützung bieten können. Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Boni:

      Grundförderung

      Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro. Das entspricht beispielsweise einem Betrag von 9.000 Euro. Die Förderung kann aber durch gewisse Boni auf bis zu 70 Prozent steigen. Auf diesen Prozentsatz ist die Förderung gedeckelt, sprich kann den Fördersatz von 70 Prozent nicht übersteigen. Das entspricht einer Förderung von bis zu 21.000 Euro.

      Klimabonus

      Der Klimabonus belohnt den Austausch von veralteten gegen umweltfreundliche Heizungssysteme mit einer zusätzlichen Förderung von 20 Prozent. Zu den veralteten Heizsystemen zählen Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicherheizung, eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung sowie eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung. Achtung: Der Klimabonus ist in dieser Höhe nur bis 2029 verfügbar. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Ab 2029 liegt die Förderung somit bei 17 Prozent.

      Effizienzbonus

      Eine besonders effiziente Heizungsanlage wird mit einem Effizienzbonus belohnt. Sie erhalten einen Effizienzbonus von bis zu 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Dazu zählen Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen und/oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Der Bonus gilt zudem für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.

      Einkommensbonus

      Personen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro können zusätzlich zum regulären Förderprogramm einen Einkommensbonus beantragen. Dieser kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Dieser Bonus sowie der Klimabonus richten sich an selbstnutzende Eigentümer. Die beiden Boni können nicht für vermietete Objekte geltend gemacht werden.

      Emissionsminderungszuschlag

      Beim Einbau einer Biomasseheizung können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro zusätzlich zu den maximal 70 Prozent Förderung erhalten. Damit ist eine Förderung von 23.500 Euro möglich. Um den Zuschlag zu erhalten, muss die Heizung nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten.

      Ergänzungskredit

      Neben diesen Förderungen besteht die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro zu beantragen. Dieser Kredit kann nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Haushalte mit einem maximalen Einkommen von 90.000 Euro im Jahr erhalten zudem eine Zinsvergünstigung

      Förderung von Komplett-Sanierung und Neubau

      Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Neubau wird nicht als Einzelmaßnahme gefördert. Dafür kann für einen Neubau nach Effizienzhaus-Standard ein zinsvergünstigtes Darlehen bei der KfW aufgenommen werden  (KfW 297, 298). Die Kredithöhe beträgt maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung.

      Wird umfangreich saniert, sodass das Eigenheim nach der Sanierung den Status eines Effizienzhauses erreicht, kommt eine KfW-Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss infrage (KfW 261). Für die höchste Effizienzhausstufe, EH 40, können Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Boni einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent auf einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen.


      Weitere Heizungs-Services von RENEWA

      Neben der Energieberatung, der Einbindung geprüfter Fachbetriebe und der Beantragung von Fördergeldern bietet RENEWA weitere Services an. So übernehmen wir für Sie auch die fachgerechte Entsorgung alter Öltanks und Nachtspeicherheizungen. Außerdem kümmern wir uns auch um die nachträgliche Installation von Fußbodenheizungen in Bestandsbauten.

      Öltank-Entsorgung zum Festpreis

      Wenn Sie Ihre alte Ölheizung modernisieren und auf einen anderen Energieträger wechseln wollen, kommen Sie zwangsläufig an den Punkt, an dem Sie sich um den Öltank Gedanken machen müssen. Es empfiehlt sich, hierfür einen Fachbetrieb mit der gesamten Entsorgung zu beauftragen.

      Zudem ist es wahrscheinlich auch billiger, als die Entsorgung selber zu übernehmen. Denn es ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, dass der Öltank von einem Fachunternehmen zunächst gereinigt werden muss, bevor er entsorgt werden darf. RENEWA bietet Ihnen die komplette Entsorgung zum Festpreis - Sie müssen sich um nichts kümmern.

      Hydraulischer Abgleich vom Fachbetrieb

      Ein hydraulischer Abgleich optimiert Ihr altes Heizsystem und ist im Neubau und für den Erhalt einer Heizungs-Förderung nach BEG verpflichtend. Dabei wird die Heizung so eingestellt, dass sich die Wärme im Haus gleichmäßig verteilen kann und alle Wohnräume entsprechend beheizt werden. Darüber hinaus sorgt der hydraulische Abgleich langfristig dafür, dass Sie Heizkosten einsparen und gleichzeitig den Wohnkomfort in allen Räumen erhöhen.

      Eine Energieeinsparung tritt allerdings nur ein, wenn der hydraulische Abgleich auch ordnungsgemäß durchgeführt wird. RENEWA hilft Ihnen dabei, einen passenden Fachbetrieb aus Ihrer Nähe zu finden. Die Durchführung dauert nur wenige Stunden und bietet bei optimaler Anwendung eine Reduzierung der Heizkosten um bis zu 10 Prozent.

      Nachtspeicherheizung entsorgen

      Nachtspeicherheizungen gehören zu den Heizungen mit den höchsten Betriebskosten überhaupt. Ihr Austausch ist deshalb unbedingt zu empfehlen, zumal sich eine neue Heizung inklusive kompletter Technik ohnehin binnen 3 bis 6 Jahren amortisiert. Allerdings verhält sich die Entsorgung ähnlich wie die eines Öltanks.

      Da Nachtspeicherheizungen meist auch Asbest enthalten und bei unsachgemäßer Entsorgung Gefahr für Leib und Leben besteht, muss die Entsorgung zwingend von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Auch hier kann RENEWA Ihnen das Problem komplett abnehmen und die Nachtspeicherheizung fachgerecht entsorgen, sodass für Ihre Gesundheit zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr besteht.

      Fußbodenheizungen - auch nachträglich einfräsen

      Fußbodenheizungen sind in den vergangenen Jahren für jedermann erschwinglich geworden und im Neubau inzwischen Standard. Aber auch in Bestandsbauten erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem sorgen sie für eine wohlige Wärme. Viel wichtiger ist jedoch, dass Fußbodenheizungen vor allem in Kombination mit einer Wärmepumpe effizienter arbeiten als wandhängende Heizkörper.

      Dadurch senken sie die Heizkosten. Zudem wird ihre Installation beim Einbau einer neuen Wärmepumpe mit gefördert. Um eine fachgerechte Installation zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. RENEWA verfügt in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrungen und kann auch besonders arbeitsintensive nachträgliche Installationen in Bestandsbauten durchführen.


      Weitere Themen für Sie


      Bild: Renewa Newsletter Anmeldung

      Wir beraten Sie gerne kostenlos.Und das täglich von 10 - 16 Uhr

      Fragen zu Sanierungen

      [email protected] > 0800 / 777 66 70

      Fragen zu Förderungen

      [email protected] > 0800 / 777 66 70

      Fragen für Handwerker

      [email protected] > 0800 / 777 66 70

      Unsere Kunden sind zufrieden mit uns

      Zu den Bewertungen